Spielerpfand
Eine weitere Möglichkeit zur Kreditaufnahme ergibt sich über die Option, einen Spieler (mind. 3 Sterne und maximal 27 Jahre) als Pfand bei der Bank zu hinterlegen. Dadurch erhält der Verein 33 % des Spielermarktwertes ausgezahlt und hat bis zum Saisonende die Möglichkeit, den Spieler auszulösen. Die Auslöse besteht aus dem ausgezahlten Betrag plus einem prozentualen Aufschlag.

Für Spieler, die bis zum Saisonende nicht ausgelöst werden, gehen die Transferrechte an die Bank über. Der Verein erhält hierfür eine Entschädigung von 5 bis 27 % des Spielermarktwerts (zusätzlich zum ausgezahlten Betrag). Die genaue Höhe dieser Entschädigung ist abhängig vom Alter des Spielers.

Der Pfandvertrag muss bis zum Wechsel der Transferperiode erfolgen. Verpfändete Spieler unterliegen bis zur Auslöse einer kompletten Transfersperre. Der Spieler darf seine Karriere am Saisonende nicht beenden und muss noch mindestens zwei Saisons beim Verein unter Vertrag stehen. Der Verein muss über mindestens 18 Spieler im Kader verfügen. Es kann nur ein Spieler verpfändet werden.
 
Beträgt der Kontostand eines Vereins beim Saisonübergang nach Aufrechnung aller Anlagen (Tagesgeld, Festgeld und Aktien)  mehr als - 10 Millionen, so wird die Spielleitung Spielerzwangspfändungen vornehmen, um die Handlungsfähigkeit verschuldeter Vereine wieder herzustellen.

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